Begutachtung weiterer Studiengänge mit kanonischer Wirkung

RECHTLICHER RAHMEN

In Deutschland führt AKAST Begutachtungen für weitere Studiengänge mit kanonischer Wirkung (z.B. Lizentiat) auf der Grundlage der „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), der einschlägigen nationalen und der einschlägigen kirchlichen Vorgaben durch.

ZIEL DER PROGRAMM­AKKREDITIERUNG

Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung von weiteren Studiengängen mit kanonischer Wirkung erfolgt im Sinne des universalkirchlichen Hochschulrechts in der jeweils gültigen Fassung und seiner nationalen Anwendung. Das Begutachtungsverfahren beruht auf dem national und international anerkannten vierstufigen Prinzip „Selbstbericht – Peer Review – Gutachten – Entscheidung“ und hat eine auf der Selbstdokumentation der Hochschule und der Vor-Ort-Begehung durch die Gutachtergruppe basierende Bewertung (Evaluation), die in ein Gutachten mündet, und Feststellung (Positive Begutachtung) der Qualität des jeweiligen Studiengangs als Ziel.

Folgende Elemente werden in den Begutachtungsverfahren von AKAST als qualitätsrelevant gesehen:

  • Der Studiengang verfügt über klar definiert und valide Ziele.

  • Das Konzept des Studienganges ermöglicht die Realisierung der Ziele und entspricht den einschlägigen kirchlichen Vorschriften.

  • Die zur Umsetzung des Konzeptes notwendigen organisatorischen und ressourcenmäßigen Voraussetzungen sind gegeben.

  • Die anbietende Institution überprüft unter Anwendung anerkannter Maßstäbe regelmäßig, ob die Ziele des Studienganges zuverlässig erreicht werden und ob das Studienprogramm verändert werden muss und nimmt ggf. Verbesserungen vor.

ABLAUF IM ÜBERBLICK

Das Begutachtungsverfahren der Programmakkreditierung für diese Studiengänge orientiert sich prozessual an den Verfahrensweisen und im Wesentlichen an den Kriterien, die bei Begutachtungen von Studienprogrammen, die vom Studienakkreditierungsstaatsvertrag erfasst sind, an Hochschulen in Deutschland gelten.

Eine schematische Darstellung des Ablaufs, detaillierte Informationen zum Verfahren und zu den Kriterien der Gutachterbenennung bei AKAST sowie die aktuell gültige Beschwerdeordnung von AKAST können am Ende dieser Seite eingesehen werden.

BERATUNG

Die Geschäftsstelle bietet im Vorfeld ein unverbindliches kostenloses Vorgespräch an und unterstützt bei der Erstellung des Selbstberichts und begleitet die beantragende Institution bei allen Verfahrensschritten.