Begutachtung weiterer Studiengänge mit kanonischer Wirkung
RECHTLICHER RAHMEN
In Deutschland führt AKAST Begutachtungen für weitere Studiengänge mit kanonischer Wirkung (z.B. Lizentiat) auf der Grundlage der „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (ESG), der einschlägigen nationalen und der einschlägigen kirchlichen Vorgaben durch.
ZIEL DER PROGRAMMAKKREDITIERUNG
Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung von weiteren Studiengängen mit kanonischer Wirkung erfolgt im Sinne des universalkirchlichen Hochschulrechts in der jeweils gültigen Fassung und seiner nationalen Anwendung. Das Begutachtungsverfahren beruht auf dem national und international anerkannten vierstufigen Prinzip „Selbstbericht – Peer Review – Gutachten – Entscheidung“ und hat eine auf der Selbstdokumentation der Hochschule und der Vor-Ort-Begehung durch die Gutachtergruppe basierende Bewertung (Evaluation), die in ein Gutachten mündet, und Feststellung (Positive Begutachtung) der Qualität des jeweiligen Studiengangs als Ziel.
Folgende Elemente werden in den Begutachtungsverfahren von AKAST als qualitätsrelevant gesehen:
ABLAUF IM ÜBERBLICK
Das Begutachtungsverfahren der Programmakkreditierung für diese Studiengänge orientiert sich prozessual an den Verfahrensweisen und im Wesentlichen an den Kriterien, die bei Begutachtungen von Studienprogrammen, die vom Studienakkreditierungsstaatsvertrag erfasst sind, an Hochschulen in Deutschland gelten.
Eine schematische Darstellung des Ablaufs, detaillierte Informationen zum Verfahren und zu den Kriterien der Gutachterbenennung bei AKAST sowie die aktuell gültige Beschwerdeordnung von AKAST können am Ende dieser Seite eingesehen werden.
BERATUNG
Die Geschäftsstelle bietet im Vorfeld ein unverbindliches kostenloses Vorgespräch an und unterstützt bei der Erstellung des Selbstberichts und begleitet die beantragende Institution bei allen Verfahrensschritten.