Über AKAST

AKAST wurde im Jahre 2008 erstmalig als Akkreditierungsagentur akkreditiert und berechtigt kanonische Studiengänge zu akkreditieren und diesen das Siegel des Akkreditierungsrates zu verleihen. AKAST ist seit 10.12.2021 bei EQAR gelistet. Die Listung wurde am 12.12.2023 erneuert. Die Listung bestätigt die Übereinstimmung von AKAST mit den Standars and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG).

AKAST führt in erster Linie Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahren von Studiengängen mit kanonischer Wirkung, insbesondere Katholische Theologie (Katholisches Vollstudium) durch.

Die Agentur widmet sich darüber hinaus der Förderung von Hochschuldidaktik und dem Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen.

AKAST arbeitet dabei insbesondere mit dem Akkreditierungsrat einerseits und der Agenzia della Santa Sede per la Valutazione e la Promozione della Qualità delle Facoltà Ecclesiastiche (AVEPRO) sowie dem Heiligen Stuhl andererseits zusammen.

Was AKAST auszeichnet:

  • eine über zehnjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre kanonischer Studiengänge, insbesondere Katholische Theologie (Vollstudium)

  • die hohe fachliche Kompetenz der AKAST-Gremien aufgrund der spezifischen Konstruktion

  • die transparente und effiziente Strukturierung aller Verfahrensschritte und konsistente Durchführung des Bewertungs- und Begutachtungsprozesses

  • eine Geschäftsstelle, der hohe Professionalität und informelle und inhaltliche Kompetenz bescheinigt wird

LEITBILD

Unser Selbstverständnis und die Zielsetzungen für unsere Arbeit sind im Mission Statement von AKAST niedergelegt. Die Freiheit zur Profilbildung in Forschung und Lehre ist für die Arbeit von AKAST von elementarer Bedeutung.

AKAST geht von den Grundsätzen der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie aus und sieht darum die grundlegende Verantwortung für die Qualitätssicherung, die Qualität der Studiengänge und die Messung und Validierung der Ziele bei den Hochschulen und den Fakultäten.

Das Qualitätsverständnis von AKAST ist an die Vorgaben des staatlichen Hochschulrechts (insbesondere Studienakkreditierungsstaatsvertrag und Musterrechtsverordnung) und an die staatskirchenrechtlichen Vorgaben einschließlich der in den Konkordaten bzw. Staatskirchenverträgen genannten einschlägigen kirchlichen Vorschriften gebunden.

Der vollständige Text steht hier zum Download bereit.

QUALITÄTSSICHERUNG

Die internen Qualitätsansprüche und Qualitätsmaßnahmen von AKAST stellen die grundlegende Aufgabe der Agentur auf dem Gebiet der externen Qualitätssicherung im Hochschulbereich in den Mittelpunkt und fokussieren vor allem:

  • auf die Förderung der Katholisch-Theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten

  • auf die Qualitätssicherung kanonischer Studiengänge im Sinne des universalkirchlichen Hochschulrechts in der jeweils gültigen Fassung und seiner nationalen Anwendung

  • auf die Durchführung von Programmakkreditierungsverfahren kanonischer Studiengänge

Das Qualitätsverständnis von AKAST zielt darauf ab:

  • die Etablierung als fachlich-kompetente Qualitätssicherungsagentur im nationalen Kontext zu gewährleisten
  • die hohe Qualität der von AKAST durchgeführten Qualitätssicherungsverfahren zu sichern und weiterzuentwickeln

  • die Katholisch-Theologischen Fakultäten und Ausbildungsstätten durch die sich aus der spezifischen Konstruktion und Sonderstellung ergebende hohe fachliche Kompetenz von AKAST zu fördern
  • eine in allen Bereichen angemessene und nachhaltige personelle und sächliche Ausstattung zu gewährleisten.

Um diese Ziele zu erreichen nutzt AKAST kontinuierlich ein formalisiertes System der internen Qualitätssicherung.
Die Grundlagen dieses Systems wurden zu einem „System der internen Qualitätssicherung von AKAST e.V.“  zusammengefasst.

Verfahrensauswertung im Zeitraum Sommersemester 2014 bis Sommersemester 2016

Um die Qualität der Prozesse zu verbessern wurde im Zeitraum Sommersemester 2014 bis Sommersemester 2016 die Verfahrensauswertung in Form von leitfragengestützen Interviews durchgeführt und Gutachter und Gutachterinnen sowie Vertreter und Vertreterinnen der Hochschulen in 20-minütigen Interviews befragt.

Ausgewertet wurden acht Programmakkreditierungsverfahren, darunter vier Verfahren, die an Staatlichen Fakultäten und vier Verfahren, die an Kirchlichen Hochschulen bzw. Theologischen Fakultäten durchgeführt wurden. Insgesamt wurden 64 Personen angefragt. 50 Personen erklärten sich bereit, für ein Interview zur Verfügung zu stellen (Rücklauf: ca. 78%).

In den Gesprächen wurden sieben Themenblöcke, die sich am Verfahrensablauf orientieren, angesprochen.

Eine Kurzfassung der Auswertung der Interviews sowie die Leitfäden für die Interviews finden Sie hier.

Erfahrungen mit Online-Lehre während der Pandemie (Juli 2021)

Im Rahmen der Bundesvollversammlung (BVV) der Arbeitsgemeinschaft Theologiestudierenden AGT (Sommersemestser 2021) führte AKAST eine Umfrage unter den teilnehmenden Studierenden zu ihren Erfahrungen mit der Online-Lehre während der Pandemie bzw. der vergangenen drei Studiensemester durch. Die Auswertung können Sie hier einsehen.

Auswertung Zusammensetzung der Gutachtergruppen bei AKAST im Zeitraum
Sommersemester 2009 bis Wintersemester 2022/23 (März 2023)

Im Verlaufe des Wintersemesters 2022/23 wurden alle bisher von AKAST durchgeführten Begutachtungs- und Akkreditierungsverfahrend dahingehend überprüft, inwieweit die von der Akkreditierungskommission eingesetzten Gutachtergruppen den an die Gutachtergruppen gestellten Kriterien (vgl. Verfahren und Kriterien der Gutachterbenennung bei AKAST) genügen. Hierzu wurden entsprechende Statistiken, die in der Geschäftsstelle geführt werden ausgewertet. Die Zusammenfassung können Sie hier einsehen.

Verfahrensauswertung im Zeitraum Sommersemester 2018 bis Sommersemester 2023 (Mai 2024)

Die vorliegende Auswertung bezieht sich auf die Befragung von Gutachtenden und Hochschulen, die an Verfahren zur Akkreditierung, Reakkreditierung oder Begutachtung durch AKAST im Zeitraum Sommersemester 2018, bis Sommersemester 2023 beteiligt waren. Alle Verfahren, die in diese Auswertung einbezogen wurden, wurden auf Grundlage des Akkreditierungsrechts durchgeführt, das in Deutschland im Jahr 2018 in Kraft getreten ist. Die Fragestellungen berücksichtigen auch die besonderen Rahmenbedingungen der Begehungsart, die durch die Corona-Pandemie erforderlich wurde. Die Auswertung der Interviews sowie die Leitfäden für die Interviews finden Sie hier.

TERMINE UND NEUIGKEITEN

Hier finden Sie Termine, Neuigkeiten und aktuelle Informationen über AKAST.

Termine

  • 18. September 2025
    35. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

  • 20. März 2025
    34. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

  • 23. Januar 2025
    18. Mitgliederversammlung von AKAST

  • 19. September 2024
    33. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

  • 14. März 2024
    32. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

  • 25. Januar 2024
    17. Mitgliederversammlung von AKAST

  • 14. September 2023
    31. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

  • 16. März 2023
    30. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

  • 19. Januar 2023
    16. Mitgliederversammlung von AKAST

15. September 2022
29. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

17. März 2022
28. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

27. Januar 2022
15. Mitgliederversammlung von AKAST

09. September 2021
27. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

18. März 2021
26. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

28. Januar 2021
14. Mitgliederversammlung (ZOOM)

08. September 2020
25. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

12. März 2020
24. Sitzung der Akkreditierungskommission von AKAST

30. Januar 2020
13. Mitgliederversammlung von AKAST (Stuttgart)

Neuigkeiten

  • Juni 2024: Zukunftswerkstatt – „AKAST quo vadis?“
    AKAST lädt am 20. März 2025 (halbtags) zur Zukunftswerkstatt „AKAST quo vadis?“ an die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt ein.
    Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin vormerken und wir Sie in Frankfurt zur Zukunftswerkstatt „AKAST quo vadis?“ begrüßen dürfen.
    Sobald die Anmeldung eröffnet ist, werden Sie informiert. Weitere Informationen folgen rechtzeitig.

  • März 2024: Wiederzulassung durch den Akkreditierungsrat: Auf Basis der Registrierung bei EQAR (European Quality Assurance Register) wurde AKAST in der 120. Sitzung des Akkreditierungsrates unbefristet als Akkreditierungsagentur in Deutschland wieder zugelassen. Erneuerungen der EQAR-Registrierung sind dem Akkreditierungsrat unverzüglich anzuzeigen.

  • Dezember 2023: Das europäische Register der Qualitätssicherungsagenturen EQAR bestätigte erneut die Übereinstimmung von AKAST mit den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG). Die Registrierung ist gültig bis zum 31. Oktober 2028 und zugleich die Voraussetzung für die Wiederzulassung als Akkreditierungsagentur in Deutschland durch den Akkreditierungsrat.

    Weiterführende Informationen können hier eingesehen werden.

  • November 2023: AKAST befindet sich derzeit im Verfahren der Erneuerung der Registrierung bei EQAR. Die dafür notwendige externe Begutachtung von AKAST wurde von ENQA koordiniert. Unseren Selbstbericht und das Ergebnis der Begutachtung durch ENQA finden Sie hier.

23. Dezember 2019
AKAST begrüßt Sie auf unserer neuen Website

Der Akkreditierungsrat hat AKAST in seiner 98. Sitzung
am 6.12.2018 (nach altem Recht) ohne Auflagen reakkreditiert bzw. (nach neuem Recht) zugelassen.